Wenn das Geld nicht reicht, haben Sie Anspruch auf Wohngeld. Aus der Information des Sozialreferats:
• Wohngeld gibt es für Mieter und Mieterinnen von selbst genutztem Wohnraum (Mietzuschuss)
• Eigentümer und Eigentümerinnen von selbst genutztem Wohnraum (Lastenzuschuss)
Das Wohngeld wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde gestellt wurde. Wohngeld gibt es nicht für Zweitwohnungen, Menschen, die bereits Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II) beziehen oder in Ausbildung sind und dort eine Förderung erhalten.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Höhe der Miet-Belastung ab.
Anträge können in den Stadtteil-Sozialbürgerhäusern gestellt werden. Die Liste der geforderten Nachweise kann man der Webseite des Sozialreferats entnehmen.
Auch eine Einkommensorientierte Zusatzförderung ist möglich und wird bei Bedarf für 36 Monate gewährt. Dieser Link verweist auf die Webseite und alle Nachweise, die zu erbringen sind:
www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/Sozialwohnung/EOZF
Das „München Modell“ für Mieter stellt Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen und Familien mit Kindern zu tragbaren Mietpreisen zur Verfügung (auch für Gensossenschaftsmitglieder). Da bestimmte Einkommensgrenzen gültig sind, sind auch dort sind Nachweise zu erbringen, die bei folgenden Link abgerufen werden können:
www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/Wohngeld.html
www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialbuergerhaeuser.html