Low-Budget-Tipps

So kommst Du mit wenig Geld gut durch Dein Leben​

Wohngeld beantragen

Wenn das Geld nicht reicht, haben Sie Anspruch auf Wohngeld. Aus der Information des Sozialreferats:

• Wohngeld gibt es für Mieter und Mieterinnen von selbst genutztem Wohnraum (Mietzuschuss)

• Eigentümer und Eigentümerinnen von selbst genutztem Wohnraum (Lastenzuschuss)

Das Wohngeld wird vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag bei der Wohngeldbehörde gestellt wurde. Wohngeld gibt es nicht für Zweitwohnungen, Menschen, die bereits Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II) beziehen oder in Ausbildung sind und dort eine Förderung erhalten.

Ob und in welcher Höhe Wohngeld gezahlt wird, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der Höhe der Miet-Belastung ab.

Anträge können in den Stadtteil-Sozialbürgerhäusern gestellt werden. Die Liste der geforderten Nachweise kann man der Webseite des Sozialreferats entnehmen.

Link zum Wohngeldrechner

Auch eine einkommensorientierte Zusatzförderung ist möglich und wird bei Bedarf für 36 Monate gewährt. Dieser Link verweist auf die Webseite und alle Nachweise, die zu erbringen sind:

www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/Sozialwohnung/EOZF

Das „München Modell“ für Mieter stellt Wohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen und Familien mit Kindern zu tragbaren Mietpreisen zur Verfügung (auch für Genossenschaftsmitglieder). Da bestimmte Einkommensgrenzen gültig sind, sind auch dort sind Nachweise zu erbringen, die bei folgendem Link abgerufen werden können:

www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Stadtplanung-und-Bauordnung/Wohnungsbau/Muenchen-Modell-Mietwohnungen.html

www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/Wohngeld.html

www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialbuergerhaeuser.html

 

 

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